Dem Projektplan "Ansichten 1:100" lässt sich entnehmen, dass die Terrainveränderung das Mass von 1.20 m überschreitet. Der Erdhügel, der als Naturhindernis dient, ist an seiner höchsten Stelle 1.79 m hoch. Er ist deshalb bereits aus diesem Grund baubewilligungspflichtig. Wie gross das Volumen genau ist, kann unter diesen Umständen offengelassen werden. Aufgrund der Ausdehnung ist allerdings davon auszugehen, dass die Terrainveränderung auch aufgrund ihres Volumens baubewilligungspflichtig ist.