Abgesehen davon, dass die Führanlage Teil des ganzen Komplexes bildet, könnte sie auch für sich alleine betrachtet nicht auf dem Ausnahmeweg bewilligt werden. Gemäss Kurzgutachten der Agroscope sollten ovale Führanlagen unter dem Aspekt einer tiergerechten und schonenden Nutzung von Pferden einer runden Führanlage vorgezogen werden. Sie sind somit unter dem Aspekt des Tierschutzes nicht zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich beim Ersuchen einer Bewilligung zur Erstellung einer ovalen Pferde-Führanlage deshalb um den Wunsch nach einer von den Vorschriften abweichenden Ideallösung. Dies vermag jedoch keine besonderen Verhältnisse zu begründen.