e) In der ÜO sind zwar verschiedene Bauten und Anlagen für den Pferdesport vorgesehen, ein Trainings- und Wettkampfgelände für den Fahrsport gehört jedoch nicht dazu, und zwar weder im Baufeld F.________ noch in den übrigen Baufeldern. Für die Pferdehaltung und den Pferdesport sind einzig ein Reitplatz im Baufeld H.________, maximal zwei runde Führanlagen in Baufeld F.________ und eine Reithalle in Baufeld I.________ vorgesehen. Die Zuschauertribüne samt dem geplanten Anbau und der ovaler Führanlage widerspricht den detaillierten Nutzungs- und Massvorschriften der ÜO in mehrfacher Hinsicht klar.