Zur Unterstützung seiner Begründung hat der Beschwerdeführer ein Kurzgutachten der Agroscope vom 27. September 2016 eingereicht. Diesem lässt sich entnehmen, dass der Aussendurchmesser bei runden Führanlagen in der Regel zwischen 11-21 m betrage. Aufgrund neuer Erkenntnisse würden sie heute allerdings bedeutend grösser gebaut. Laufe ein Pferd über längere Zeit auf einem zu kleinen Kreis, könne sich dies schädlich auf den Bewegungsapparat auswirken. Ovale Führanlagen hätten den Vorteil, dass die Pferde neben den Kurven längere gerade Strecken laufen könnten. Dies entspreche eher den natürlichen Bedingungen beim Reiten oder wenn sich das Pferd frei auf der Weide bewege.