a) Aus Anlass einer schweizerischen Meisterschaft für Pferdesport im Bereich Fahren mit Marathonwagen errichtete der Beschwerdeführer im Jahr 2014 ohne Bewilligung eine Zuschauertribüne. Diese befindet sich im Perimeter der ÜO. Sie weist eine Länge von über 35 m und eine Höhe von gut 6 m auf. Gemäss Baugesuch möchte der Beschwerdeführer die Zuschauertribüne beibehalten und mit einem überdachten Anbau ergänzen. Dieser soll eine Länge von über 31 m und eine Höhe von rund 4.5 m aufweisen. Unterhalb der Zuschauertribüne und dem Anbau soll eine ovale Pferde-Führanlage errichtet werden, die eine Länge von 20.71 m und eine Breite von circa 7.5 m aufweist.