Seine Bedürfnisse seien berücksichtigt worden. Trotz den Bemühungen im Planungsprozess habe sich die Gemeinde oft mit Ausnahmegesuchen innerhalb der ÜO und der Landwirtschaftszone befassen müssen. Nicht selten sei es dabei um nachträgliche Begehren gegangen. Der politische Wille zur sofortigen Anpassung der ÜO sei nicht zuletzt wegen der baupolizeilichen Verfehlungen in der Vergangenheit nicht mehr vorhanden. Es stehe dem Beschwerdeführer frei, in der Mitwirkung der kommenden Ortsplanungsrevision entsprechende Anträge zu stellen.