Rahmen des Beschwerdeverfahrens hat die Gemeinde auf Antrag des Beschwerdeführers erneut geprüft, ob die ÜO so angepasst werden soll, dass das Vorhaben des Beschwerdeführers nachträglich bewilligt werden könnte. In ihrer Stellungnahme vom 18. November 2016 teilt sie mit, der Gemeinderat habe auf Antrag der Kommission für Bau und Planung entschieden, die ÜO im jetzigen Zeitpunkt nicht anzupassen. Die ÜO sei im Jahre 2009 erlassen worden. Im Rahmen ihrer Erarbeitung habe ein intensiver Austausch zwischen dem Beschwerdeführer und der Gemeinde stattgefunden. Seine Bedürfnisse seien berücksichtigt worden.