Zur Begründung führt er insbesondere aus, der landwirtschaftsnahe Pferdesport verfüge auf nationaler Ebene nicht über genügend Anlagen. Es treffe zu, dass in der ÜO keine Zuschauertribüne vorgesehen sei. Aufgrund der Bedeutung des E.________hofs für den Pferdesport stelle sich die Frage nach einer Anpassung der ÜO, so dass die Zuschauertribüne nachträglich bewilligt werden könne. Es treffe zu, dass im Baufeld F.________ zwei Führanlagen mit einem Durchmesser von je 18 m und einer Höhe von 3 m erstellt werden könnten. Diese Massvorschriften seien nicht mehr zeitgemäss. Eine geringfügige Anpassung der ÜO wäre angezeigt.