«1. Der Bauentscheid vom 18. August 2016 sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die Terrainveränderung nicht baubewilligungspflichtig ist. 3. Es sei der Neubau Zuschauertribüne (bereits ausgeführt) und Umbau/Erweiterung in Führanlage zu genehmigen und eventuell sei die Terrainveränderung (bereits ausgeführt) – soweit baubewilligungspflichtig – mit nachträglichen Ausnahmebewilligungen ebenfalls zu genehmigen. 4. Nach Rücksprache mit der EG Fraubrunnen sei das vorliegende Baubeschwerdeverfahren bis zur Anpassung der Überbauungsordnung "C.________strasse" im geringfügigen Verfahren zu sistieren.