Der Beschwerdeführer reichte am 29. April 2015 ein nachträgliches Baugesuch ein für die Terrainaufschüttung sowie die Zuschauertribüne. Zudem stellte er ein neues Gesuch für den Bau einer ovalen Pferde-Führanlage. Das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern (LANAT) kam im Fachbericht vom 28. Mai 2015 bezüglich der Terrainaufschüttung in der Landwirtschaftszone zum Schluss, das Bauvorhaben könne wohl nicht als zonenkonform beurteilt werden und eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone sei notwendig. Daraufhin stellte das AGR am 29. Mai 2015 fest, die erforderliche Ausnahmebewilligung zum Bauen ausserhalb der Bauzone könne nicht erteilt werden.