Sie befindet sich gut zur Hälfte ausserhalb der Bauzone. Im September 2014 erstellte der Beschwerdeführer für die Schweizermeisterschaft im Gespannfahren auf der Parzelle Fraubrunnen (G.________) Grundbuchblatt Nr. D.________ eine Zuschauertribüne. Diese befindet sich im Perimeter der ÜO und wurde bis heute nicht zurückgebaut. Am 17. Februar 2015 teilte die Bauverwaltung dem RA Nr. 110/2016/137 2