1. Der Beschwerdeführer betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Kälbermast, Pferdezucht und Pferdepension sowie Ackerbau. Das Betriebszentrum befindet sich im Perimeter der Überbauungsordnung "C.________strasse" (nachfolgend ÜO) in G.________ (Einwohnergemeinde Fraubrunnen). Im Jahr 2011 nahm er eine Terrainaufschüttung mit Aushubmaterial vor. Diese dient als Naturhindernis und Sichtschutz für den Pferdesport. Sie befindet sich gut zur Hälfte ausserhalb der Bauzone.