11 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46 N. 9; BVR 2013 S. 85 E. 5.1 12 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9a RA Nr. 110/2016/136 9 erkundigen.13 Die Beschwerdegegnerin kann daher nicht als gutgläubig gelten. Zudem ist ihr ein Verzicht auf den erstellten Parkplatz auch zumutbar: Sie verfügt gemäss eigenen Angaben für sich und ihre beiden erwachsenen Kinder, die mit ihr in der gleichen Wohnung wohnen, bereits über drei Parkplätze und die Kosten für die Erstellung des Parkplatzes waren mit einer Bausumme von 5'000.– gering.