c) Im Baubewilligungsverfahren betreffend den Umbau des Bauernhauses auf der Parzelle Nr. D.________ in ein Wohngebäude mit vier Wohnungen bewilligte das Regierungsstatthalteramt Seeland 2013 acht Parkplätze.7 Dies entsprach der Maximalzahl gemäss der bis 31. Juli 2014 in Kraft gewesenen Fassung von aArt. 51 BauV, wonach die Bandbreite bei vier Wohnungen über 120 m2 vier bis acht Abstellplätze für Motorfahrzeuge umfasste. Gemäss der heute geltenden und vorliegend anwendbaren Fassung von Art. 51 BauV ist die Bandbreite unabhängig von der Grösse der Wohnung und beträgt bei Gebäuden ab vier Wohnungen 0.5 bis 2 Abstellplätze pro Wohnung (Art. 51 Abs. 2 BauV).