Die Gemeinde hielt in ihrer Stellungnahme fest, sie habe die Kantonale Denkmalpflege angefragt, diese habe sich aber nicht zum Vorhaben geäussert. Es sei eine Einigungsverhandlung durchgeführt und damit den Beschwerdeführenden in genügender Weise das rechtliche Gehör gewährt worden. Die Gemeinde Gals sei eine ausgeprägte Pendlergemeinde mit einer schlechten Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Es habe zunehmend zu wenige Parkplätze. Die nach BauV2 zulässigen Parkplätze seien für die Liegenschaft auf der Parzelle Nr. D.________ nicht ausreichend. Es lägen daher besondere Gründe nach Art. 54 BauV vor.