1. Der Bauentscheid der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Gals sei aufzuheben und dem Bauvorhaben der Bauabschlag zu erteilen. Gleichzeitig sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verlangen und hierfür eine neue Frist anzusetzen. 2. Eventualiter sei der Bauentscheid der Gemeinde Gals aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.