2. Im Frühling 2016 meldeten die Beschwerdeführenden der Baupolizeibehörde der Gemeinde Gals, auf der Parzelle Nr. D.________ werde ohne Bewilligung ein oberirdischer Parkplatz erstellt. Anlässlich einer Besichtigung am 6. April 2016 wiesen Vertreter der Gemeinde die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass die Erstellung eines Parkplatzes baubewilligungspflichtig sei und ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werden könne.