Diese Kostennote gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Beschwerdegegner haben daher den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Umfang Fr. 4'169.90 zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Boltigen vom 16. August 2016 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 3. Mai 2016 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 2'261.65 werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.