Die Gemeinde Boltigen verfügt im Bereich der Festlegung der Grenz- und Gebäudeabstände über die Gesetzgebungskompetenz. Das Baureglement der Gemeinde Boltigen nennt die Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, damit der Baugesuchsteller selber bestimmen kann, an welcher Fassade der grosse Grenzabstand zu messen ist. Die Regelung des Baureglements der Gemeinde Boltigen ist klar und auch umfassend. Dementsprechend ist das Normalbaureglement nicht ergänzend heranzuziehen.