Das Baureglement der Gemeinde Boltigen12 legt in Art. 2 fest, dass in der Mischzone M2 der kleine Grenzabstand (kGA) 4,0 m und der grosse Grenzabstand 9,0 m betrage. Für die "Grenzabstände gegenüber nachbarlichem Grund" gilt gemäss Art. 33 Abs. 3 GBR Folgendes: «3 Der grosse Grenzabstand gilt für die besonnte Längsseite des Gebäudes. Er kann bei gestaffelten Gebäuden ausgemittelt werden. Kann die besonnte Längsseite nicht eindeutig ermittelt werden (keine Seite mehr als 10 % länger als die anderen und bei Ost-West- 10 Stellungnahme der Gemeinde Boltigen vom 17. Oktober 2016 11 Dekret vom 10. Februar 1970 über das Normalbaureglement (NBRD; BSG 723.13)