eingeschossig, mithin ohne maximale Ausreizung der zulässigen Gebäudehöhe, und mit einer Holzfassade geplant sind. Diese Eigenschaften ändern nämlich nichts am besagten Negativraum sowie an der von diesem bewirkten Beeinträchtigung bzw. Störung der umliegenden Landschaft. Gleichzeitig bewirkt das Bauvorhaben – insbesondere aufgrund des Umstands, wonach die sieben Einzelbauten als eine grosse Einheit wahrgenommen werden – einen erheblichen Gegensatz zur bestehenden Bebauungsstruktur, welcher das umliegende Strassen- und Ortsbild beeinträchtigt.