Vielmehr wirkt es sich aufgrund des Negativraums unterhalb der geplanten Einzelbauten, der durch deren Aufstelzung auf einer zurückversetzten über 56 m langen Betonmauer und Stützpfeilern entsteht, störend auf das nördlich gelegene, sensible Landschaftsbild aus. Es kann also weder von einer ruhigen Einbettung in den Hang noch von einem subtilen Übergang zwischen Bauzone und Landwirtschaftszone bzw. zwischen den beiden landschaftsprägenden Ebenen gesprochen werden. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die einzelnen Baukörper jeweils 29 Vgl. die Fotodokumentation zum Augenschein vom 6. April 2017, Foto Nr. 6.