Auch ansonsten nimmt das Bauvorhaben keinen Bezug zu den prägenden Elementen und Merkmalen des umliegenden Strassen- und Ortsbilds. Vielmehr fällt das Bauvorhaben durch ortsfremde Besonderheiten, wie die dichte Reihung mehrerer eingeschossiger Einzelbauten aus Holz mit einer einheitlichen industriell geprägten Silhouette auf, welche auf einer Stelzenkonstruktion stehen. Folglich handelt es sich beim Bauvorhaben um eine eigenwillige Bautypologie, welche sich von den bereits bestehenden unterschiedlichen Bautypologien (nochmals) deutlich abhebt; eine Berufung auf das Rechtsgleichheitsgebot fällt unter diesen Umständen von Anfang an ausser Betracht.