Das Bauvorhaben – welches aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung als ein zusammenhängender Baukörper wahrgenommen wird – weist aber einen deutlich grösseren Grundriss bzw. „Fussabdruck“ (Massstab) auf als die grössten umliegenden Gebäude. Zudem befindet sich das von der Gemeinde ins Feld geführte gestaffelte Gebäude am Ende der Erschliessungsstrasse an einer weniger exponierten Stelle als das Bauvorhaben; zudem weist der bestehende Bau aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung keine industriell geprägte Silhouette auf.29