Ausgestaltung können in jedem Fall als prägende Elemente und Merkmale des umliegenden Strassen- und Ortsbilds bezeichnet werden. Die Gemeinde führt in ihren Schlussbemerkungen zwar richtigerweise aus, dass in der näheren Umgebung auch Gebäude vorkommen, die grösseren Massstabs sind und/oder ebenfalls einen gestaffelten Grundriss aufweisen. Das Bauvorhaben – welches aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung als ein zusammenhängender Baukörper wahrgenommen wird – weist aber einen deutlich grösseren Grundriss bzw. „Fussabdruck“ (Massstab) auf als die grössten umliegenden Gebäude.