Anlässlich des Augenscheins konnte sodann festgestellt werden, dass sich das Bauvorhaben aufgrund seiner Ausgestaltung auch nicht in die bestehende Bebauungsstruktur eingliedert. Zwar geben die bestehenden Bauten in der näheren Umgebung des Baugrundstücks ein eher heterogenes Bild ab. So unterscheiden sich diese nicht nur hinsichtlich ihrer Form und Dachgestaltung, sondern auch in Bezug auf ihre Fassadengestaltung und Materialisierung voneinander. Einzelne (Neben-)Bauten weisen etwa reine Holzfassaden auf, während der überwiegende Teil der bestehenden Gebäude verputzt ist.