Ein Blick auf den Situations- und den Ansichtsplan bestätigt die Ausführungen der Fachbehörde, wonach die sieben geplanten Wohneinheiten optisch als Einheit wahrgenommen werden. Wie die OLK richtig feststellte, ergibt sich dieser Eindruck insbesondere aufgrund der geringen Abstände, der Reihung sowie der einheitlichen Ausrichtung bzw. Drehung der einzelnen Häuser.