k) In nachvollziehbarer Weise kritisiert die OLK weiter, die geplanten Einzelbauten würden aus verschiedenen Gründen nicht als sieben Einzelhäuser, sondern als Einheit wahrgenommen werden, welche sich aufgrund ihrer eigenwilligen Bautypologie nicht in die bestehende Bebauungsstruktur einordne. Das Bauvorhaben wirke daher in Bezug auf die umliegenden Bauten als Fremdkörper und sei nicht mit dem Ortsbild verträglich.26 22 Vgl. Protokoll des Augenscheins vom 6. April 2017, S. 8, Voten OLK-Vertreter. 23 Die Sichtverbindung zwischen dem Schloss Aarwangen und dem Baugrundstück sowie die Einsehbarkeit