Die (Fern-)Wirkung des Bauvorhabens wird zudem nicht massgeblich durch den am Fusse des Hangs liegenden Gehölzgürtel eingeschränkt. Einerseits ist dieser im Bereich des Bauvorhabens lückenhaft; zwar sind gemäss den Baugesuchsplänen verschiedene Neupflanzungen vorgesehen, gleichzeitig sollen aber auch zahlreiche bestehende Bäume und Sträucher entfernt bzw. zurückgeschnitten oder ausgeholzt werden. Andererseits ist davon auszugehen, dass der Gehölzgürtel nicht ganzjährig dicht belaubt, sondern gerade im Herbst bzw. Winter blickdurchlässiger sein dürfte;