jedoch stark beeinträchtigt. Denn wie die OLK anlässlich des Augenscheins zu Recht ausführte, dürfte eine Bepflanzung des Raums unterhalb der geplanten Einzelbauten mangels Sonneneinstrahlung und Regeneinfalls nicht möglich sein.22 Folglich bleibt dieser Raum ungenutzt bzw. leer und tritt insbesondere in seiner Fernwirkung als dunkle Fläche in Erscheinung. Dadurch entsteht ein klarer Gegensatz zum restlichen Gelände, welcher von der unteren Ebene her, deutlich – der Leerraum erstreckt sich über eine Gesamtlänge von über 56 m – sichtbar ist und so die weitgehend intakte Landschaftsebene erheblich stört.