Zusammenfassend sind der Bericht der OLK vom 27. Februar 2017 sowie die Ausführungen der Vertreter der OLK anlässlich des Augenscheins im Rahmen der Beweismittelwürdigung zu beachten. h) Die OLK hat das Ortsbild in der Umgebung des Bauvorhabens in ihrem Bericht vom 27. Februar 2017 charakterisiert. Aufgrund des am Augenschein vom 6. April 2017 gewonnenen Eindrucks erweist sich diese Umschreibung des Umgebungsbildes durch die Fachbehörde aus Sicht der BVE als korrekt. Sie lautet wie folgt: