dazu gehören insbesondere die Aufstelzung der Wohnbauten auf einer langgezogenen, zurückversetzten Betonmauer und Stützpfeilern sowie deren dichte Aneinanderreihung. Schliesslich bildet die Ästhetik des Vorhabens den Hauptstreitpunkt zwischen den Parteien. Entgegen den Befürchtungen der Vorinstanz und der Gemeinde kann aus dem vorliegenden Beizug der OLK somit nicht geschlossen werden, dass nun bei allen Bauvorhaben ausserhalb einer Schutzzone bzw. bei allen Bauvorhaben, bei welchen Einsprachen vorliegen, die OLK bzw. eine externe Fachberatung beigezogen werden muss.