Mit der Aufnahmekategorie „ab“ wird sodann ausgedrückt, dass die Umgebungsrichtung ein „unerlässlicher Teil“ des Ortsbildes (d.h. unverbaut oder mit Bauten, die der ursprünglichen Beschaffenheit der Umgebung entsprechen) bzw. ein „empfindlicher Teil“ des Ortsbildes (d.h. häufig überbaut) ist. Für das Erhaltungsziel „a“ gilt schliesslich, dass das betreffende Gebiet als Kulturland oder Freifläche erhalten werden sollte.