Gemäss den Erläuterungen zum ISOS ist eine Umgebungsrichtung ein Bereich von ein- oder mehrseitig unbegrenzter Ausdehnung, meist von Bedeutung für den weiträumigen Bezug zwischen Bebauung und Landschaft, z.B. Vorder-/Hintergrund, angrenzendes Kulturland, Talhänge, Uferpartien, Flussraum und Neuquartiere. Mit der Aufnahmekategorie „ab“ wird sodann ausgedrückt, dass die Umgebungsrichtung ein „unerlässlicher Teil“ des Ortsbildes (d.h. unverbaut oder mit Bauten, die der ursprünglichen Beschaffenheit der Umgebung entsprechen) bzw. ein „empfindlicher Teil“ des Ortsbildes (d.h. häufig überbaut) ist.