c) Die Beschwerdeführenden machen in ihrer Beschwerde geltend, das Baugrundstück liege zwar nicht im Perimeter des OBS, es befinde sich aber in einem sensiblen Gebiet sowie in der Nähe von schützenswerten Kulturobjekten wie dem (ehemaligen) Kornhaus und dem Schloss Aarwangen. Das Bauvorhaben befinde sich zudem in einem Einfamilienhausquartier mit architektonisch anspruchsvollen Bauten. Angesichts dieser Ausgangslage müssten, entgegen der Auffassung der Gemeinde, hohe Ansprüche an die Baugestaltung gestellt werden. Die geplante Barackensiedlung sei architektonisch jedoch erschreckend einfallslos. Zudem wirke sie wie ein Fremdkörper und störe die Umgebung.