Jede Wohneinheit wird von einem asymmetrischen Satteldach mit unterschiedlichen Dachneigungen (ostseitig 40 Grad und westseitig 28.25 Grad) gedeckt, wobei die Traufen der einzelnen Dächer – bis auf diejenigen Gebäude, bei denen der Abstand zwischen den Fassaden 2.80 m beträgt – nur etwa 20 cm voneinander getrennt sind. Zur Erschliessungsstrasse hin ist das Bauvorhaben eingeschossig und aufgrund der Bauweise auf Stützpfeilern „schweben“ die Wohneinheiten 7 BVR 2007 S. 321 (VGE 22419 vom 10.7.2006) nicht publ. E. 1.7; VGE 2015/167 vom 25.4.2017 (noch nicht