2. Ortsbild- und Landschaftsschutz a) Das Bauvorhaben umfasst insbesondere den Neubau von sieben 2.5 Zimmer-Wohn- einheiten mit jeweils rechteckigen Grundrissen (6.00 m x 12.00 m). Die einzelnen Bauten sind zwischen 1.60 m und 2.475 m zueinander gestaffelt und der Abstand zwischen deren Fassaden beträgt 2.00 m bzw. in einem Fall 2.80 m. Der Zugang zu den einzelnen Wohneinheiten erfolgt strassenseitig in den Gebäudelücken über Zugangsstege zwischen den Einheiten. Zur Erschliessungsstrasse im Süden und zum Wies- und Ackerland im Norden liegen die Gebäude leicht abgedreht in einem Winkel von rund 15 Grad;