Die Liegenschaften der Beschwerdeführenden 7-9 befinden sich in einer Entfernung von mehr als 100 m vom Bauvorhaben entfernt. Ob die Beschwerdeführenden 7-9 Sichtkontakt zum Bauvorhaben haben, ist zudem fraglich. Da alle Beschwerdeführenden jedoch gemeinsam Rechte geltend machen, kann die Frage der Legitimation der Beschwerdeführenden 7-9 letztlich offen gelassen werden.7 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass deren Legitimation in einem allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren nachgewiesen werden müsste. Auf die formund fristgerecht eingereichte Beschwerde ist damit einzutreten.