3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Es bat zudem das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV, insbesondere zu der von den Beschwerdeführenden geltend gemachten Beeinträchtigung des natürlichen Bachlaufs Stellung zu nehmen und sämtliche Akten betreffend die Abklärungen zum Gewässerverlauf auf den vom Bauvorhaben betroffenen Parzellen einzureichen. Das Rechtsamt holte sodann einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein.