Die Parzellen Aarwangen Grundbuchblatt Nrn. M.________ und N.________ befinden sich schliesslich in der nach ISOS bezeichneten Umgebungsrichtung U-Ri II. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 16. Februar 2016 reichten die Beschwerdegegnerinnen eine Projektänderung (datiert vom 3. Februar 2016) ein. Die Beschwerdeführenden hielten – auch nach Durchführung einer Einigungsverhandlung – an ihren Einsprachen fest. Mit Gesamtentscheid vom 9. August 2016 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau das Bauvorhaben.