1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Frist für die Bezahlung des Kostenvorschusses wird auf 30 Tage nach Eröffnung des vorliegenden Beschwerdeentscheids festgelegt. Im Übrigen wird die Zwischenverfügung der Gemeinde Köniz vom 8. August 2016 bestätigt. 2. Es werden weder Verfahrenskosten erhoben noch Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau B.________ und Frau A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Köniz, Bauinspektorat, eingeschrieben