Weiter weist das Bauvorhaben einen Zusammenhang zu den bisherigen Baugesuchen, Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren auf, was bei der formellen und materiellen Prüfung zusätzlichen Aufwand verursacht, da keine Widersprüche zu den bisherigen Anordnungen entstehen dürfen. Es ist daher – obwohl es sich um ein vergleichsweise geringfügiges Bauvorhaben handelt – mit einem erhöhten Prüfungsaufwand zu rechnen.