Weiter geht die Gemeinde davon aus, dass ein Ausnahmegesuch und eine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Strassenabstand erforderlich sind und es ist auch mit Einsprachen zu rechnen. Es steht damit fest, dass Gebühren für die Behebung von Mängeln und die Verbesserung des Baugesuchs anfallen werden. Weiter weist das Bauvorhaben einen Zusammenhang zu den bisherigen Baugesuchen, Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren auf, was bei der formellen und materiellen Prüfung zusätzlichen Aufwand verursacht, da keine Widersprüche zu den bisherigen Anordnungen entstehen dürfen.