Selbst ohne die Publikationskosten erscheint der Kostenvorschuss von Fr. 1'000.00 nicht als übersetzt. Es liegt in der Verantwortung der Baugesuchstellerinnen, ein vollständiges und widerspruchsfreies Baugesuch einzureichen.16 Sie können damit selber dafür sorgen, dass der Aufwand auf Seiten der Baubewilligungsbehörde – und damit die Kosten des Baubewilligungsverfahrens – möglichst gering gehalten werden. Vorliegend sind die Baugesuchsunterlagen jedoch unvollständig und die Pläne ungenügend. Weiter geht die Gemeinde davon aus, dass ein Ausnahmegesuch und eine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Strassenabstand erforderlich sind und es ist auch mit Einsprachen zu rechnen.