Das Bauvorhaben der Beschwerdeführerinnen sieht auf der Nordfassade ein Metallvordach mit einer Photovoltaik-Anlage sowie Solaxess-Elemente an der Nord-, West- und Südfassade sowie die Erweiterung des Technikraums im Dachgeschoss vor. Da bei Photovoltaik-Anlagen Reflexionen auftreten können, ist der Kreis der möglicherweise Betroffenen nicht leicht zu ziehen. Eine Publikation ist daher wohl erforderlich, auch wenn die Beschwerdeführerinnen mit Stellungnahme vom 29. Oktober 2016 vorbringen, die weissen Wandelemente an der Fassade führten zu keinen Reflexionen.