Das Gebührenreglement der Gemeinde13 sieht im Baubewilligungsverfahren unter anderem Gebühren für folgende Tätigkeiten vor: Art. 3 Abs. 1 Kontrolle auf Vollständigkeit und Fr. 20.00 bis 100.00 inhaltliche Richtigkeit Art. 3 Abs. 3 Aufforderung zur Behebung einfacher Fr. 20.00 bis 100.00 Mängel Art. 4 Abs. 1 Prüfung auf offensichtliche formelle Fr. 50.00 bis 500.00 und materielle Mängel Art. 4 Abs. 2 Rückweisung zur Verbesserung: Fr. 50.00