der Beschwerdeführerinnen Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhob; dieses Verfahren ist ebenfalls hängig (100.2016.52). Ein weiteres Baupolizeiverfahren betrifft die Installation einer Infrarot-Heizung und den Neueinbau eines Elektroboilers. Die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde wurde von der BVE bestätigt (RA Nr. 120/2016/18), wogegen die Mutter der Beschwerdeführerinnen Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhob; auch dieses Verfahren ist vor Verwaltungsgericht hängig (110.2016.239).