Die BVE sistierte das Beschwerdeverfahren zunächst und schrieb es nach teilweise erteilter Baubewilligung ab. Für die Änderung des als Wintergarten bewilligten Anbaus (BG 17'809) und die Terrassennutzung auf der Garage (BG 17'939) erteilte die Gemeinde den Bauabschlag und verfügte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Diesen Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung focht die Mutter der Beschwerdeführerinnen vor der BVE an (RA Nr. 110/2015/176).