Ein weiteres baupolizeiliches Verfahren für Abweichungen im Bereich des Daches mündete ebenfalls in eine Wiederherstellungsverfügung mit anschliessendem Beschwerdeverfahren vor der BVE (RA Nr. 120/2014/23). Auch hier reichte die Mutter der Beschwerdeführerinnen nachträglich ein Baugesuch ein, das zudem neu die Nutzung des Garagendaches als Terrasse vorsieht (BG 17'939). Die BVE sistierte das Beschwerdeverfahren zunächst und schrieb es nach teilweise erteilter Baubewilligung ab.