Aufgrund von Abweichungen im Bereich des Wintergartens verfügte die Gemeinde während der Bauausführung den Baustopp und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Auf eine Beschwerde gegen den Baustopp trat die BVE nicht ein (RA Nr. 120/2014/3) und sie schrieb das Beschwerdeverfahren gegen die Wiederherstellungsverfügung ab (RA Nr. 120/2014/6), nachdem die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde ein nachträgliches Baugesuch für die Änderung des Wintergartens eingereicht hatte (BG 17'809).